Während die Bezeichnung Hufschmied gesetzlich geregelt ist – und die damit zusammenhängende Ausbildung – handelt es sich bei Hufpfleger, Hufheilpraktiker, Huforthopäden, Huftechnikern usw. um frei gewählte Bezeichnungen. Auch die Inhalte der Ausbildung variieren je nach Lehrinstitut. Während für die Ausbildung zum Hufschmied ein Abschluss in einem Metallberuf vorausgesetzt wird (die Sonderregelungen lasse ich hier weg), liegt der Focus bei den „neuen Berufsbezeichnungen“ in der Betrachtung des Pferdes als Ganzes – physisch und psychisch.
Aus seiner Historie als Handwerker heraus, schließt der Hufschmied mit dem Pferdebesitzer einen Werkvertrag. Er liefert in unserem Fall eine Dienstleistung, die einen bestimmten Erfolg zeigen muss. Im Gegensatz dazu schließt der Barhufpfleger (beispielhaft für die anderen Bezeichnungen) einen Dienstvertrag. In diesem wird kein bestimmtes Ergebnis, sondern die Arbeitsleistung geschuldet. Hier weiterlesen …